Dr. med. Björn Mittag
Facharzt für Orthopädie & Unfallchirurgie
"Denn es ist Ihre Gesundheit.
Und Sie haben nur eine!"
Unsere Sprechzeiten
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Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr
Dienstags 08:30 - 12:30 und 17:00 - 19:00 Uhr (Abends nur nach Vereinbarung)
Freitags 08:30 - 12:30 Uhr
BG-Notfälle durchgehend von 08:00 - 17:00 Uhr (außer Dienstag und Freitag Nachmittag) und nach Vereinbarung.
Unser Team sucht Unterstützung!
Sie lieben den Kontakt zu Menschen, sind flexibel und wollen Teil eines familiären Teams werden? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Wir suchen ab sofort Mitarbeiter/innen in folgenden Bereichen:
- Physiotherapeut (m/w/d) | Teilzeit
- Osteopath (m/w/d) Teilzeit
Für Vielbeschäftigte!
Jeden zweiten Dienstag haben wir zwischen 17:30 - 20:00 Uhr Businesssprechstunde!
Termine nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit.
Bei uns sind Sie in guten Händen.
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen!
Orthopädie Unfallchirurgie Arbeitsunfall Sportmedizin Akupunktur Alterstraumatologie
Dr. med. Björn Mittag
In Münster aufgewachsen habe ich meine gesamte Kindheit und Schulzeit in unserer wundervollen Stadt verbracht. Nach dem Abitur am Schillergymnasium in Münster habe ich meinen Zivildienst beim Arbeiter-Samariter-Bund Münster e.V. geleistet. Danach absolvierte ich mein Studium der Humanmedizin an der Universität in Göttingen. Dort arbeitete ich schon im praktischen Jahr in der Unfallchirurgie des Uniklinikums und lernte die vielen Facetten der Unfallchirurgie kennen. Nach meinem Studium verschlug es mich zurück nach Münster, wo ich seither wieder wohne.
Privatärztliche Praxis / BG-Praxis
Im Rahmen meiner Niederlassung ist es mir möglich Sie als Privatpatient, Selbstzahler oder im Rahmen eines Arbeitsunfalls (hier auch als Kassenpatient) zu behandeln. Auf Grund einer durch die Kassenärztlichen Vereinigung (KV) festgestellten Überversorgung in Münster für den Bereich Orthopädie ist es mir leider nicht möglich mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Die Kosten für meine Behandlung werden von der KV nur übernommen, wenn es sich um einen akuten Notfall handelt, oder Sie werden anteilig übernommen wenn Sie das Kostenerstattungsprinzip für ambulante Behandlung bei Ihrer Krankenkasse gewählt haben.